Gemäß den gültigen Prüfungsordnungen gilt eine Prüfungsleistung als mit "nicht ausreichend" (5,0) bewertet, wenn der Kandidat zu einem Prüfungstermin ohne triftige Gründe nicht erscheint oder wenn er nach Beginn der Prüfung ohne triftige Gründe zurücktritt.
Titel | Ort | Datum | Zeit |
---|---|---|---|
Elektronische Systeme und EMV | IEH, Geb. 30.36, Raum Nr. 312 im 3. OG. | 21.08.2024 & 29.08.2024 & 09.10.2024 & 28.10.2024 | |
Components of Power Systems | 01.08.2024 & 02.08.2024 & 18.09.2024 | ||
Photovoltaische Systemtechnik | Hörsaal am Fasanengarten (HS a.F.), Geb. 50.35 | 24.09.2024 | 15:00 – 17:00 Uhr |
Die Energiewende im Stromtransportnetz | 17.07.2024 & 18.07.2024 | ||
Energieübertragung und Netzregelung | Neuer Hörsaal Chemie, Geb. 30.46 | 02.09.2024 | 08:00 - 10:00 Uhr |
Elektrische Energienetze | Hochspannungstechnik-Hörsaal (HSI), Geb. 30.35 | 17.09.2024 | 08:00 -10:00 Uhr |
Elektroenergiesysteme | 27.08.2024 | 08:00 - 10:00 Uhr | |
Electric Power Transmission and Grid Control | IEH, Geb. 30.36 | siehe Institutsaushang | |
Erzeugung elektrischer Energie | IEH, Geb. 30.36, Raum 312 (3.OG) | siehe Institutsaushang | |
Hochspannungsprüftechnik | IEH, Geb. 30.36, Raum 312 (3.OG) | siehe Institutsaushang | |
Hochspannungstechnik | Hochspannungstechnik-Hörsaal (HSI), Geb. 30.35 | 09.09.2024 | 9:00 - 11:00 Uhr |
Pulsed Power Technology and Applications | siehe Informationen in Ilias | siehe Informationen in Ilias |
Wichtige Hinweise
Bei allen Prüfungen, außer bei Online-Anmeldungen über das Campusmanagement System, müssen deshalb ab sofort bei Anmeldung zur Prüfung oder am Prüfungstag selbst (je nach Vorgaben des Prüfers) folgende Unterlagen vorgezeigt werden:
-
Prüfungszulassungsbescheinigung
-
Studienausweis
-
Immatrikulationsbescheinigung (erhältlich über die Selbstbedienungsfunktion des Studienbüros)
Werden die Unterlagen zu diesem Zeitpunkt nicht vorgezeigt, ist die Teilnahme an der Prüfung nicht möglich, eine Kulanzregelung gibt es nicht.
ACHTUNG! Sie müssen bei Anmeldung zu der Prüfung gem. § 15 Abs. 1 Zulassungs- und Immatrikulationsordnung immatrikuliert sein!